In unserem Offenen-Zoll-Lager bleiben Ihre eingelagerten Waren solange unverzollt, bis Sie zum Verkauf oder in den Versand gelangen. Für einfuhrabgabenpflichtig eingelagerten Waren fallen die Zoll- und Steuerabgaben somit erst bei Verlassen des OZL an. Durch die Verzögerung der Fälligkeit von Zoll- und Steuerabgaben erzielen Sie nicht zu vernachlässigende Zinsvorteile. Und exportieren Sie zollpflichtige Waren aus unserem OZL ins Nicht-EU-Ausland, zahlen Sie keine Zollgebühren an den deutschen Zoll. Außerdem können Ihre Waren schneller und preiswerter umgeschlagen werden, da oft zeitaufwendige Fahrten zum und vom Seehafen Hamburg entfallen. Ein schöner "Nebeneffekt": Sie sparen Geld und Ihr Verwaltungsaufwand verringert sich, da wir alle Formalitäten für Sie erledigen. Wichtig: Mit Beginn des Jahres 2013 ist der Hamburger Freihafen abgeschafft worden und hat nun den Status eines (ganz normalen) Seehafens. Um die Vorteile zu nutzen, die der Freihafen geboten hatte, empfehlen wir Ihnen unser Offenes Zolllager (OZL). Dabei helfen wir Ihnen gerne.
|